Werbung kann Webseitenbetreiber in Zukunft besucher kosten.
Google kündigt offiziell an, Webseiten mit überdeckenden-Pop-ups niedriger zu platzieren. Das Suchmaschinen-Update wird am 10. Januar 2017 aufgespielt. Doch nicht alle Pop-ups führen zur Abwertung bei Googles Suchergebnissen.
Die Änderung betrifft Pop-ups, die gleich oder während des Lesens aufgehen und somit den Hauptinhalt verdecken. Negativ bewertet werden außerdem Werbebanner, die der Nutzer wegklicken muss, um den Inhalt der Webseite zu erreichen, so wie welche die den Inhalt oder das Surfen unterbrechen.
Als unzulässig wird zudem Werbung beschrieben, die zunächst den größten Teil des Bildschirms bedecken und gescrollt werden muss.
Nicht alle Pop-ups sind betroffen.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Das Update lässt Pop-ups zu, die den User nicht zu stark vom Hauptinhalt ablenken. Die Pop-ups die aus rechtlichen Gründen vorgeschrieben sind, zur Altersverifikation oder zur Akzeptanz von Cookies dienen werden nicht abgewertet.
Wie stark sich die Pop-up Einblendungen auf das Seitenranking letztlich auswirkt, lässt Google offen.
Vollbild-Overlays straft Google schon seit vergangenem Jahr ab. Grund für das baldige Update ist, dass die Webseiten auch über die mobile Suche für den Besucher gut abrufbar sein sollen.
Webseiten, die Pop-ups verwenden, sind laut Google nicht mehr mobil-freundlich. Wer Pop-ups aktiviert hat, sollte spätestens anfang nächstes Jahr den Einsatz dieser Pop-up Elemente überdenken.